So gut wie keine Verlierer
Im letzten Blogbeitrag wurde vorgeschlagen die Lohnnebenkosten und Lohn- und Einkommensteuer durch eine Bodenwertsteuer BWS und einer Liquiditätsumlage LU zu ersetzen.
In den folgenden Beispielrechnungen werden die Veränderungen aufgezeigt, die sich für Erwerbstätige mit unterschiedlichen Einkommen ergeben.
Wie bereits erwähnt würde eine Bodenwertsteuer in Höhe von etwa 5% ausreichen die Lohn- und Einkommensteuer in Deutschland zu ersetzen.
Da mit einer Liquiditätsumlage alle Marktteilnehmer ihre Liquidität auf das notwendigste reduzieren werden und die Umlaufgeschwindigkeit steigt, muss die Zentralbank die Geldmenge M1 reduzieren um eine Inflation zu vermeiden. Damit das Grundeinkommen GE dann eine existenzsichernde Höhe behält muss die Liquiditätsumlage angehoben werden. Aus dem Grund wurde in den Berechnungen eine zehnfach höhere Liquiditätsumlage angenommen als im vorangegangen Blogbeitrag. Also 1% statt 0,1% pro Tag.
Beispielrechnung A: Single. Bruttoeinkommen: 18.000 €/Jahr
Einkommenssteigerung durch die genannten Reformen: 74,5 %
Wohnung in Mehrfamilienhaus. 12 gleiche Wohneinheiten
Plauen. Bodenrichtwert 90 €/m². Grundstücksfläche 800 m².
Durchschnittliche Liquidität (Bar- und Giralgeld): 500 €/Tag
Grundeinkommen Netto : 8.212 €/Jahr
Aktuelles Nettoeinkommen : 13.800 €/a
Mit Bodenwersteuer/Liquiditätsumlage und Grundeinkommen statt Lohn- und Einkommensteuer
Bodenwersteuer = 90 €/m² x 800 m² x 0,05 : 12 = 300 €/a
Liquiditätsumlage = 500 €/Tag x 0,01 x 365 Tage/a = 1.825€/a
Einkommen nach Abzug von Bodenwersteuer und Liquiditätsumlage = 18.000 + 8.212 €/Jahr – 2.125 €/a = 24.087 €/Jahr
Beispielrechnung B: Single. Bruttoeinkommen: 100.000 €/Jahr
Einkommenssteigerung durch die genannten Reformen: 46,5 %
Wohnung in Mehrfamilienhaus. 12 gleiche Wohneinheiten
Köln. Bodenrichtwert 1.500 €/m². Grundstücksfläche 800 m².
Durchschnittliche Liquidität (Bar- und Giralgeld): 5000 €/Tag
Grundeinkommen Netto : 8.212 €/Jahr
Aktuelles Nettoeinkommen: 58.000 €/a
Mit Bodenwersteuer/Liquiditätsumlage und Grundeinkommen statt Lohn- und Einkommensteuer
Bodenwertsteuer = 1.500 €/m² x 800 m² x 0,05 : 12 = 5.000 €/a
Liquiditätsumlage = 5000 €/Tag x 0,01 x 365 Tage/a = 18.250 €/a
Einkommen nach Abzug von Bodenwersteuer und Liquiditätsumlage = 100.000 €/a + 8.212 €/Jahr – 23.250 €/a = 84.962 €/a
Beispielrechnung C: Single. Bruttoeinkommen: Eine Million €/Jahr
Einkommenssteigerung durch die genannten Reformen: 25,2 %
Villa
München. Bodenrichtwert 3000 €/m². Grundstücksfläche 2000 m².
Durchschnittliche Liquidität (Bar- und Giralgeld): 10.000 €/Tag
Grundeinkommen Netto : 8.212. €/a
Aktuelles Nettoeinkommen: 536.400 €/a
Mit Bodenwersteuer/Liquiditätsumlage und Grundeinkommen statt Lohn- und Einkommensteuer
Bodenwertsteuer = 3000 €/m² x 2000 m² x 0,05 = 300.000 €/a
Liquiditätsumlage = 10.000 €/Tag x 0,01 x 365 Tage/a = 36.500 €/a
Einkommen nach Abzug von Bodenwertsteuer und Liquiditätsumlage = 1.000.000 € + 8.212 €/Jahr – 336.500 = 671.712 €/a
Wenn aber selbst ein Einkommensmillionär durch diese Maßnahmen mehr Geld übrig behält, wer zahlt dann? Mehr dazu hier.
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