Welche Gesetze braucht man dann noch?

In den letzten 18 Jahren meiner Selbstständigkeit gehe ich in „Vorstellungsgespräche“ nicht mit dem Wunsch „Hoffentlich bekomme ich den Auftrag“, sondern mit der mit der Einstellung „Mal sehen ob‘s passt“. Seit dem sind diese Treffen sehr viel angenehmer. Es geht bei den Gesprächen meistens um einen Einsatz bei Auslandsprojekten für mittelständische Unternehmen, über die Dauer von einigen Wochen oder Monaten.

Ob es passt hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Bezahlung ist nur einer davon. Die Bezahlung entspricht meistens dem Marktüblichen. Sollte mich ein Auftrag aus irgendeinem Grund besonders interessieren, etwa weil mich die Aufgabe reizt, würde ich auch für wenig Geld arbeiten um einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern zu bekommen. Ein vorgeschriebener Mindestlohn würde hier nur stören.

Manchmal habe ich die Bedingungen nur mündlich mit dem Auftraggebenden besprochen (es gab also keinen schriftlichen Vertrag), das war möglich weil wir uns gegenseitig vertrauten. Hätte der Auftraggeber sich nicht an die Vereinbarung gehalten, hätte ich schlimmstenfalls eine Weile für lau gearbeitet. Ich war bereit das Risiko einzugehen.

Hätte ich das Gefühl der Auftraggeber zieht mich über den Tisch, würde ich die Arbeit sobald wie möglich beenden und im Zweifelsfall nicht wieder für diesen Auftraggeber arbeiten. Das ist aber noch nicht vorgekommen.

Ich kann das machen weil ich genügend Rücklagen habe und deshalb nicht auf den Auftrag angewiesen bin. Mit dem vorgeschlagenen Grundeinkommen könnte fast jeder arbeitsfähige Mensch die Bedingungen für einen Job aushandeln wie ich, sofern man im Zweifelsfall bereit ist eine Weile nur von dem Grundeinkommen zu leben.

Selbstverständlich sind die Bedingungen für jeden anderes. So wird für viele eine dauerhafte, regelmäßige Arbeit eine Bedingung sein. Das gilt für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.

Wo ist der Unterschied zwischen einer Anstellung und einer Selbstständigkeit wenn das Grundeinkommen wie vorgeschlagen finanziert wird? Welche arbeitsrechtlichen Gesetze braucht man dann noch? Das wird man erst entscheiden können, wenn es soweit ist. Bestimmt werden aber sehr viele Gesetze überflüssig werden. Nicht nur im Arbeits- Steuerrecht.