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3. Für einen Investitionsverlust, oder einen nicht realisierten Gewinn darf kein Unbeteiligter haftbar gemacht werden.


Alle Marktteilnehmer können im Rahmen des Gesetzes Geld anlegen, wie sie wollen. Allerdings müssen sie davon ausgehen, dass kein Unbeteiligter, z.B. der Steuerzahler, für mögliche Verluste, oder nicht eintretende Gewinnerwartung aufkommt. Unternehmen, die es nicht schaffen Menschenrechtsverletzungen und die Zerstörung von Naturressourcen zu vermeiden, werden dann vom Markt verschwinden. 

Der mögliche Gewinn einer Investition, muss immer im Verhältnis zu dem damit verbunden Risiko stehen. Das eine Extrem ist das Lottospiel. Hier kann der Gewinn das Millionenfache des investierten Geldes betragen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, ist so gering, dass der komplette Verlust des investierten Geldes so gut wie sicher ist.

Eine sehr sichere Anlage hingegen, etwa sein Geld langfristig an einen verlässlichen Schuldner gegen Sicherheiten zu verleihen, rechtfertigt es, dass normalerweise Gewinn oder Verlust nahe 0% liegen.

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